Förderverein des Evangelischen Kirchenchores Leutershausen e.V.
1. Vorsitzender: Herr Dr. Fritz Reichel
2. Vorsitzende: Frau Traudel Well
Schriftführerin: Frau Anneliese Ewald,
Kassenwartin: Frau Susanne Brand
Kurzbeschreibung im Anschluss an die Satzung vom 22. 9. 1998:
Zweck des Vereins ist die ideelle und finanzielle Förderung des Evangelischen Kirchenchores Leutershausen.
Abgesehen von der Grund-Vergütung des Dirigenten trägt er alle Kosten der Chorarbeit:
Vergütung besonderer Leistungen des Dirigenten; Beitrag für den Landesverband; Noten; Wartung des Flügels; Organisation von Auftritten, gegebenenfalls mit Solisten und Instrumentalisten, einschließlich der Werbung; Spenden für andere Chöre; Geschenke für Jubiläen anderer Organisationen oder von Privatpersonen; Zuschuss zum Chorausflug und zu anderen geselligen Veranstaltungen.
Außerdem trägt er zur Zeit alle Kosten für den Kinderchor an der Evangelischen Kirche Leutershausen: Aufwandsentschädigung für die Leiterin, Kosten von Material und technischen Hilfsmitteln sowie der Organisation von Auftritten.
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Beschaffung von Mitteln durch Beiträge, Spenden sowie durch Veranstaltungen, die der Werbung für den geförderten Zweck dienen. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.